Gesetze / Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
IntFamRVG§ 46 Konsultationsverfahren
Stand: 06.02.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntFamRVG/46#abs-1 (1) Dem Ersuchen soll in der Regel zugestimmt werden, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntFamRVG/46#abs-2 (2) Im Falle einer Unterbringung, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist das Ersuchen ungeachtet der Voraussetzungen des Absatzes 1 abzulehnen, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IntFamRVG/46#abs-3 (3) Die ausländische Stelle kann um ergänzende Informationen ersucht werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/IntFamRVG/46#abs-4 (4) Wird um die Unterbringung eines ausländischen Kindes ersucht, ist die Stellungnahme der Ausländerbehörde einzuholen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/IntFamRVG/46#abs-5 (5) Die zu begründende Entscheidung ist auch der Zentralen Behörde und der Einrichtung oder der Pflegefamilie, in der das Kind untergebracht werden soll, mitzuteilen. Sie ist unanfechtbar.