Gesetze / InstitutsVergV · BGBl I 2013, 4270

Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten

29 Normen · ausgefertigt 16.12.2013 · 5 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 10.04.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeines
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. Abschnitt 2 · Allgemeine Anforderungen an Vergütungssysteme
  7. § 3 Verantwortlichkeiten; Beteiligung der Kontrolleinheiten
  8. § 4 Ausrichtung an der Strategie des Instituts
  9. § 5 Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme
  10. § 6 Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes
  11. § 7 Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile
  12. § 8 Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung
  13. § 9 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kontrolleinheiten
  14. § 10 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen
  15. § 11 Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten
  16. § 12 Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme
  17. § 13 Information über die Vergütungssysteme
  18. § 14 Anpassung bestehender Vereinbarungen
  19. § 15 Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses
  20. § 16 Offenlegung
  21. Abschnitt 3 · Besondere Anforderungen an bedeutende Institute
  22. § 17 (weggefallen)
  23. § 18 Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten; Risikoausrichtung der Vergütungssysteme
  24. § 19 Ermittlung der variablen Vergütung (Ex-ante-Risikoadjustierung)
  25. § 20 Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung)
  26. § 21 Vergütungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen
  27. § 22 Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung
  28. § 23 Vergütungsbeauftragte in bedeutenden Instituten
  29. § 24 Aufgaben der Vergütungsbeauftragten
  30. § 25 Personal- und Sachausstattung der Vergütungsbeauftragten
  31. § 26 Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien
  32. Abschnitt 4 · Ergänzende Vorschriften für Gruppen
  33. § 27 Gruppenweite Regelung der Vergütung
  34. Abschnitt 5 · Schlussvorschriften
  35. § 28 (weggefallen)
  36. § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 10.04.2026 — 3 Normen geändert · §§ 3, 4, 5 neueste Änderung
  2. 01.04.2026 — 3 Normen geändert · §§ 1, 5, 12
  3. 22.02.2023 — 1 Norm geändert · § 7
  4. 16.11.2022 — 2 Normen geändert · §§ 1, 27
  5. 14.01.2022 — 16 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 5 und 12 weitere

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.