Gesetze / Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber

InsoGeldEinzPV

§ 4 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsoGeldEinzPV/4#abs-1 (1) Die von der Bundesagentur für Arbeit an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu zahlende pauschale Vergütung für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse nach § 28p Abs. 1 Satz 6 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt jährlich 10 033 Euro.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsoGeldEinzPV/4#abs-2 (2) Erhöhte Aufwendungen der landwirtschaftlichen Krankenkasse, die bei der Einführung des Verfahrens entstehen, sind in den nach § 1 Abs. 2 festgesetzten Ausgleichsbeträgen enthalten und betragen 250 000 Euro.

§ 3 § 5