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# § 4 InsoGeldEinzPV — Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse

Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die von der Bundesagentur für Arbeit an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu zahlende pauschale Vergütung für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse nach § 28p Abs. 1 Satz 6 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt jährlich 10 033 Euro.

(2) Erhöhte Aufwendungen der landwirtschaftlichen Krankenkasse, die bei der Einführung des Verfahrens entstehen, sind in den nach § 1 Abs. 2 festgesetzten Ausgleichsbeträgen enthalten und betragen 250 000 Euro.

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Zitiervorschlag: § 4 InsoGeldEinzPV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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