Gesetze / Insolvenzordnung InsO (XXXX) §§ 312 bis 314 (weggefallen) InsolvenzrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 312 bis 314 InsO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. - Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht finden