Gesetze / Innovationsausschreibungsverordnung InnAusV § 20 Außerkrafttreten Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 25.01.2021 Bund Diese Verordnung tritt zum 31. Dezember 2028 außer Kraft.