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§ 20 InnAusV — Außerkrafttreten

Innovationsausschreibungsverordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 25.01.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt zum 31. Dezember 2028 außer Kraft.