Gesetze / InfrGG-Beleihungsverordnung
InfrGGBV§ 4 Inkrafttreten
Stand: 01.01.2021
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Änderungsverlauf
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21.12.2020 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3206)
BGBl. 2020 I S. 3206
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