§ 9 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Göttingen, 10.11.2016 – 2 A 4/16
- BVerwG, 27.01.2022 – 3 C 14/20Übertragung des Rechts zum Erhalt von ZahlungsansprüchenZitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 27.11.2012 – 10 LB 141/10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 9 InVeKoSV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.