Gesetze / Immobilienwertermittlungsverordnung
ImmoWertV§ 2 Grundlagen der Wertermittlung
Stand: 01.01.2022
Wird zitiert von 39
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 – 7 S 1065/14Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2018 – 7 S 1875/15Zitiert von 5
- VG Schwerin, 18.08.2025 – 2 B 2164/25 SN
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1295/23Zitiert von 15
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1429/23Zitiert von 10
- BGH, 09.04.2014 – XII ZR 161/13Wertersatzanspruch für ein Gebäude auf einem gekündigten Pachtgrundstück im Beitrittsgebiet: Verkehrswertermittlung für einen Bungalow auf einem ErholungsgrundstückZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 – 3 K 3103/23
- FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2025 – 3 K 14165/24Zitiert von 1
- VG Schwerin, 20.06.2024 – 2 A 154/20 SNZitiert von 1
39 Entscheidungen zu § 2 ImmoWertV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ImmoWertV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/2#abs-1 (1) Der Wertermittlung sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag und der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zugrunde zu legen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/2#abs-2 (2) Die allgemeinen Wertverhältnisse richten sich nach der Gesamtheit der am Wertermittlungsstichtag für die Preisbildung von Grundstücken im gewöhnlichen Geschäftsverkehr maßgebenden Umstände, wie nach der allgemeinen Wirtschaftssituation, nach den Verhältnissen am Kapitalmarkt sowie nach den wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen des Gebiets.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/2#abs-3 (3) Der Grundstückszustand ergibt sich aus der Gesamtheit der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Wertermittlungsobjekts (Grundstücksmerkmale). Zu den Grundstücksmerkmalen können insbesondere zählen
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/2#abs-4 (4) Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht und der für die Ermittlung der allgemeinen Wertverhältnisse maßgeblich ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/2#abs-5 (5) Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Er entspricht dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstücks zu einem anderen Zeitpunkt maßgeblich ist.