Gesetze / Immobilienwertermittlungsverordnung

ImmoWertV

§ 46 Allgemeines zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen

Stand: 01.01.2022

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/46#abs-1 (1) Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen können den Wert des begünstigten und den Wert des belasteten Grundstücks beeinflussen sowie Gegenstand einer eigenständigen Wertermittlung sein.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/46#abs-2 (2) Als grundstücksbezogene Rechte und Belastungen kommen insbesondere in Betracht

1.
grundstücksgleiche Rechte,
2.
weitere beschränkte dingliche Rechte,
3.
Baulasten,
4.
grundstücksbezogene gesetzliche Beschränkungen des Eigentums sowie
5.
miet-, pacht- und wohnungsrechtliche Bindungen.
§ 45 § 47