Gesetze / Immobilienwertermittlungsverordnung

ImmoWertV

§ 41 Erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße

Stand: 01.01.2022

Bund

Bei einer erheblichen Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße kommt eine getrennte Ermittlung des Werts der über die marktübliche Grundstücksgröße hinausgehenden selbstständig nutzbaren oder sonstigen Teilfläche in Betracht; der Wert der Teilfläche ist in der Regel als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal zu berücksichtigen.

§ 40 § 42