Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin ImmoFachwPrV § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.01.2020 bis 20.03.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.