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§ 1 ITSupFöVO2025 (Sachsen) — Zweckbestimmung

IT-Support-Förderverordnung 2025

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach Maßgabe dieser Verordnung werden pauschalisierte zweckgebundene Zuweisungen für die Administration und den Support von mobilen Endgeräten von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern für das Kalenderjahr 2025 gewährt.