Gesetze / IT-Fortbildungsverordnung
IT-FortbV§ 28 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Strategisches Personalmanagement"
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/28?asof=2020-01-10#abs-1 (1) Die zu prüfende Person soll im Prüfungsteil "Strategisches Personalmanagement" ein situationsbezogenes Gespräch vorbereiten und führen. Das situationsbezogene Gespräch soll nicht länger als 60 Minuten dauern. Die zu prüfende Person erhält Gelegenheit, sich mindestens 30 Minuten, längstens 60 Minuten vorzubereiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/28?asof=2020-01-10#abs-2 (2) Für das situationsbezogene Gespräch wählt die zu prüfende Person einen der folgenden Anwendungsfälle aus:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/28?asof=2020-01-10#abs-3 (3) Das situationsbezogene Gespräch soll die nachfolgenden Qualifikationsschwerpunkte berücksichtigen: