Gesetze / IT-Fortbildungsverordnung
IT-FortbV§ 26 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Strategisches Personalmanagement"
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/26?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll im Prüfungsteil "Strategisches Personalmanagement" ein situationsbezogenes Gespräch vorbereiten und führen. Das situationsbezogene Gespräch soll nicht länger als 60 Minuten dauern. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin erhält Gelegenheit, sich mindestens 30 Minuten, längstens 60 Minuten vorzubereiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/26?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Für das situationsbezogene Gespräch wählt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin einen der folgenden Anwendungsfälle aus:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/26?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Das situationsbezogene Gespräch soll die nachfolgenden Qualifikationsschwerpunkte berücksichtigen: