Gesetze / IT-Fortbildungsverordnung
IT-FortbV§ 2 Zulassungsvoraussetzungen(Operative Professionals)
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/2#abs-1 (1) Zur Prüfung der operativen Professionals ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/2#abs-2 (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den §§ 8, 11, 14 oder 17 genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten nach einem der Profile der Anlage 5 oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/2#abs-3 (3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.