Gesetze / IT-Fortbildungsverordnung
IT-FortbV§ 1 Struktur der IT-Fortbildung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/1#abs-1 (1) Die IT-Fortbildung gliedert sich in folgende aufeinander aufbauende Ebenen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/1#abs-2 (2) Operative Professionals sind befähigt, Geschäftsprozesse in den Bereichen Entwicklung, Organisation, Beratung oder Vertrieb und Marketing zu gestalten sowie Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/1#abs-3 (3) Strategische Professionals sind befähigt, die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens dauerhaft am Markt strategisch zu positionieren und entsprechend fortzuentwickeln sowie strategische Allianzen und Partnerschaften zu schließen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/1#abs-4 (4) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen eines operativen Professionals, die durch die berufliche Fortbildung
erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den Teilen 2 und 4 dieser Verordnung durchführen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/1#abs-5 (5) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen eines strategischen Professionals, die durch die berufliche Fortbildung
erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den Teilen 3 und 4 dieser Verordnung durchführen.