Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie
ISAusbV 1997§ 2 Ausbildungsdauer
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ISAusbV%201997/2#abs-1 (1) Die Stufenausbildung in der Isolier-Industrie dauert insgesamt 36 Monate.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ISAusbV%201997/2#abs-2 (2) Die Ausbildung in der ersten Stufe zum Ausbildungsberuf Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin dauert 24 Monate. In der darauf aufbauenden zweiten Stufe zum Ausbildungsberuf Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin dauert die Ausbildung weitere 12 Monate.