Gesetze / Gesetz zu den Änderungen vom 1. September 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT"

INTELSATÜbkÄndG

Art 3

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann das INTELSAT-Übereinkommen in der durch die vereinbarten Änderungen vom 1. September 1995 geänderten Fassung mit einer amtlichen deutschen Übersetzung in der Neufassung bekanntmachen.

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