Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

INSTFMEDPHARPRUEFFR_G_2002

§ 2

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/INSTFMEDPHARPRUEFFR_G_2002/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/INSTFMEDPHARPRUEFFR_G_2002/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 24. Oktober 2002

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Abkommen

§ 1