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§ 2 INSTFMEDPHARPRUEFFR_G_2002 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 24. Oktober 2002

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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