Gesetze / Industriemeister Printmedien-Bachelor Professional Print-Fortbildungsprüfungsverordnung
IMPMedBAProPrFPrV§ 23 Qualifikationsschwerpunkt „Vertriebs- und Geschäftsprozesse“
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 24.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/23#abs-1 (1) Im Qualifikationsschwerpunkt „Vertriebs- und Geschäftsprozesse“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Vertriebsstrategien zu entwickeln und zu realisieren, Qualitätsziele zu definieren und mit geeigneten Maßnahmen die Zielerreichung sicherzustellen sowie die für die Medienwirtschaft relevanten rechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/23#abs-2 (2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: