Gesetze / Industriemeister Printmedien-Bachelor Professional Print-Fortbildungsprüfungsverordnung
IMPMedBAProPrFPrV§ 22 Qualifikationsschwerpunkt „Personalmanagement“
Stand: 24.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/22#abs-1 (1) Im Qualifikationsschwerpunkt „Personalmanagement“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, den Personalbedarf zu ermitteln, den Personaleinsatz entsprechend den Anforderungen sicherzustellen und eine systematische Personalentwicklung durchzuführen. Dazu gehört, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zielgerichtet zu verantwortlichem Handeln hinzuführen. Weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Entwicklungspotenziale von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einzuschätzen, Qualifizierungsziele festzulegen und durch zielgerichtete Maßnahmen sicherzustellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/22#abs-2 (2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: