Gesetze / Industriemeister-Lebensmittel-Fortbildungsprüfungsverordnung
IMLebensmFPrV§ 8 Gliederung des Prüfungsteils
Stand: 10.06.2019
Der Prüfungsteil besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil nach den §§ 9 bis 11 und
2.
einem Fachgespräch nach § 12.