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§ 8 IMLebensmFPrV — Gliederung des Prüfungsteils

Industriemeister-Lebensmittel-Fortbildungsprüfungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Prüfungsteil besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil nach den §§ 9 bis 11 und
2.
einem Fachgespräch nach § 12.