Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches …§ 2 Einschränkung eines Grundrechts
Stand: 01.09.2026
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg eingeschränkt.