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Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen

§ 2 Freiwilliger anwohnerfinanzierter Straßenausbau

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

§ 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes lässt die freiwillige Übernahme von Straßenausbaukosten durch die Anwohnerinnen und Anwohner unberührt. Freiwilliger anwohnerfinanzierter Straßenausbau ist zulässig.

Einzelnorm

§ 1 § 3