§ 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes lässt die freiwillige Übernahme von Straßenausbaukosten durch die Anwohnerinnen und Anwohner unberührt. Freiwilliger anwohnerfinanzierter Straßenausbau ist zulässig.
Einzelnorm
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§ 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes lässt die freiwillige Übernahme von Straßenausbaukosten durch die Anwohnerinnen und Anwohner unberührt. Freiwilliger anwohnerfinanzierter Straßenausbau ist zulässig.
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