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§ 2 ID247524 (Brandenburg) — Freiwilliger anwohnerfinanzierter Straßenausbau

Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes lässt die freiwillige Übernahme von Straßenausbaukosten durch die Anwohnerinnen und Anwohner unberührt. Freiwilliger anwohnerfinanzierter Straßenausbau ist zulässig.

Einzelnorm