Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und …§ 15 Sonstige Satzungen der Zweckverbände
Stand: 01.08.2026
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens sonstiger Satzungen der Zweckverbände richtet sich nach den Regelungen in diesen Satzungen.