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§ 15 ID212227 (Brandenburg) — Sonstige Satzungen der Zweckverbände

Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens sonstiger Satzungen der Zweckverbände richtet sich nach den Regelungen in diesen Satzungen.