Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals des Landesrechnungshofes zum Ministerium des Innern
Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals …Volltext
Stand: 01.08.2026
Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten
des Landesrechnungshofes, die mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung der
Landkreise und kreisfreien Städte betraut waren, dem Ministerium des Innern
zugeordnet.