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Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals …

Volltext

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten

des Landesrechnungshofes, die mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung der

Landkreise und kreisfreien Städte betraut waren, dem Ministerium des Innern

zugeordnet.