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Volltext ID211736 (Brandenburg)

Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals des Landesrechnungshofes zum Ministerium des Innern

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten

des Landesrechnungshofes, die mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung der

Landkreise und kreisfreien Städte betraut waren, dem Ministerium des Innern

zugeordnet.