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Gesetz zur Regelung der Prüfung der Wahlfachgruppen der Juristischen Fakultät der …§ 2
Stand: 01.08.2026
Studierende der Rechtswissenschaft der Universität Potsdam
im Sinne dieses Gesetzes sind Prüflinge, die in den zwei der Prüfung
unmittelbar vorausgegangenen Semestern an der Universität Potsdam im Fach
Rechtswissenschaft eingeschrieben waren.