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§ 2 ID211726 (Brandenburg)

Gesetz zur Regelung der Prüfung der Wahlfachgruppen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Studierende der Rechtswissenschaft der Universität Potsdam

im Sinne dieses Gesetzes sind Prüflinge, die in den zwei der Prüfung

unmittelbar vorausgegangenen Semestern an der Universität Potsdam im Fach

Rechtswissenschaft eingeschrieben waren.