Studierende der Rechtswissenschaft der Universität Potsdam
im Sinne dieses Gesetzes sind Prüflinge, die in den zwei der Prüfung
unmittelbar vorausgegangenen Semestern an der Universität Potsdam im Fach
Rechtswissenschaft eingeschrieben waren.
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Studierende der Rechtswissenschaft der Universität Potsdam
im Sinne dieses Gesetzes sind Prüflinge, die in den zwei der Prüfung
unmittelbar vorausgegangenen Semestern an der Universität Potsdam im Fach
Rechtswissenschaft eingeschrieben waren.