Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen …§ 1
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID211714/1#abs-1 (1) Dem am 2. April 2004 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID211714/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.