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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen …

§ 1

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID211714/1#abs-1 (1) Dem am 2. April 2004 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID211714/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2