Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen …§ 2
Stand: 01.08.2026
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
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