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Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland§ 1
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID211710/1#abs-1 (1) Dem am 13. Februar 2004 unterzeichneten Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID211710/1#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.