Gesetze / Verfahrensordnung für Höfesachen HöfeVfO (XXXX) §§ 18 bis 24 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 18 bis 24 HöfeVfO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 18 bis 24 HöfeVfO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm