Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hygienefachkraft-Weiterbildungsverordnung
HygWBVAnlage 1 Teil A Theoretische Weiterbildung (900 Stunden), Teil B Angeleitete praktische Weiterbildung (850 Stunden)
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 HygWBV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.