Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hygienefachkraft-Weiterbildungsverordnung

HygWBV

Anlage 1 Teil A Theoretische Weiterbildung (900 Stunden), Teil B Angeleitete praktische Weiterbildung (850 Stunden)

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage 1 HygWBV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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