Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hygienefachkraft-Weiterbildungsverordnung
HygWBV§ 19 Inkrafttreten
Stand: 02.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 29. Mai 2017
Die Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
Diana Golze
Anlagen
1
Anlage 1 - Teil A Theoretische Weiterbildung (900 Stunden), Teil B Angeleitete praktische Weiterbildung (850 Stunden) 708.0 KB
2
Anlage 2 - Bescheinigung über die Teilnahme an der theoretischen Weiterbildung 579.8 KB
3
Anlage 3 - Bescheinigung über die Teilnahme an der praktischen Weiterbildung 578.3 KB
4
Anlage 4 - Zeugnis 579.4 KB
5
Anlage 5 - Berechtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung gemäß § 18 Absatz 3 der Hygienefachkraft-Weiterbildungsverordnung 590.5 KB