Für die Beamtinnen und Beamten der Handwerkskammern wird zu den Grundamtsbezeichnungen „Inspektor“, „Oberinspektor“, „Amtmann“, „Amtsrat“, und „Oberamtsrat“ der Zusatz „Handwerkskammer-“ festgesetzt.
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Für die Beamtinnen und Beamten der Handwerkskammern wird zu den Grundamtsbezeichnungen „Inspektor“, „Oberinspektor“, „Amtmann“, „Amtsrat“, und „Oberamtsrat“ der Zusatz „Handwerkskammer-“ festgesetzt.