§ 9
Stand: 17.11.2022
Wird zitiert von 21
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Lüneburg, 17.06.2003 – 5 A 21/02
- BVerwG, 31.08.2011 – 8 C 9/10Handwerksrechtliche Beschränkung des Berufszugangs über die Meisterprüfung; zur Verfassungskonformität der Altgesellen-RegelungZitiert von 31
- VG Berlin, 28.07.2021 – 4 K 459.18
- VGH Bayern, 14.04.2025 – 21 ZB 23.445Zitiert von 1
- BVerwG, 31.08.2011 – 8 C 8/10Gewerbekonkretisierung bei Eintragungspflicht eines Handwerksbetriebs; richtiger Beklagter bei FeststellungsklageZitiert von 45
- OVG NRW, 26.02.2010 – 4 A 1499/06Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 17.11.2022 – 5 RBs 123/22
- VG Düsseldorf, 02.09.2022 – 6 L 450/22
- VG Cottbus, 17.07.2015 – VG 3 K 656/12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 HwO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/9#abs-1 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Union über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Arbeitnehmerfreizügigkeit und zur Durchführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. 1993 II S. 267) sowie des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (ABl. EG 2002 Nr. L 114 S. 6) zu bestimmen,
In den in Satz 1 Nr. 1 genannten Fällen bleibt § 8 Abs. 1 unberührt; § 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. In den in Satz 1 Nr. 2 genannten Fällen ist § 1 Abs. 1 nicht anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/9#abs-2 (2) In den Fällen des § 7 Abs. 2a und des § 50b findet § 1 Abs. 1 keine Anwendung, wenn der selbständige Betrieb im Inland keine Niederlassung unterhält.