Gesetze / Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung
HwO§16V§ 6 Geschäftsstelle
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwO%C2%A716V/6#abs-1 (1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwO%C2%A716V/6#abs-2 (2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.