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§ 6 HwO§16V — Geschäftsstelle

Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.

(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.