Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin
HotelMeistPrV§ 14 Inkrafttreten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 10.01.2020
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.