§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HopfG/6#abs-1 (1) Die §§ 2 und 3 Abs. 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HopfG/6#abs-2 (2) Dieses Gesetz tritt im übrigen am 1. April 1997 in Kraft.