Gesetze / Holzmechanikerausbildungsverordnung
HolzmechAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.