Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
2.
Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
3.
Durchführen von Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren,
4.
Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen,
5.
Herstellen, Vormontieren, Zusammenbauen und Demontieren von Teilen,
6.
Behandeln von Oberflächen sowie
7.
Verpacken, Lagern und Transportieren von Produkten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HolzmechAusbV%202015/4#abs-3(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen sind:
1.
Herstellen von Möbeln oder Innenausbauteilen,
2.
Herstellen von Oberflächen,
3.
Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen sowie
4.
Prüfen von Produkten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HolzmechAusbV%202015/4#abs-4(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen sind:
1.
Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln oder Rahmen,
2.
Ausführen von Holzschutzarbeiten oder Herstellen von Oberflächen,
3.
Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen sowie
4.
Prüfen von Produkten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/HolzmechAusbV%202015/4#abs-5(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen sind:
1.
Schützen von Bestandteilen und Einbauten,
2.
Planen und Vorbereiten der Montage,
3.
Einrichten, Sichern und Räumen von Montagestellen,
4.
Montieren und Demontieren von Innenausbauten oder Bauelementen,
5.
Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Geräten und Einrichtungen und
6.
Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungszu- und -abführungen.