Gesetze / Holzmechanikerausbildungsverordnung

HolzmechAusbV

§ 18 Prüfungsbereiche

Stand: 10.06.2019

Bund

In der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens,
2.
Fertigungstechnik,
3.
Maschinen- und Anlagentechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 17 § 19